News aus der Erotikszene
Wer im Internet eine Sex-Dienstleistung kauft, hat kein Widerrufrecht. Dieses Urteil hat nun ein Gericht in Stuttgart gefällt. Ein Jurist aus Frankfurt am Main hat den Fall ins Rollen gebracht. Der Streitwert: Knapp 13 Euro.
Die Vorgeschichte: Auf einer in der Erotikszene sehr beliebten Internetplattform hat der Mann für 86 Euro ein Sex-Date mit zwei dominanten Frauen ersteigert. Der Mann ließ das geplante Treffen allerdings platzen und wollte die vereinbarte Summe nicht bezahlen. Die Internet-Plattform stellte ihm trotzdem die Verkaufsprovision von knapp 13 Euro in Rechnung. Selbst diese Summe wollte der Jurist nicht begleichen und zog vor Gericht. Für Freizeitdienstleistungen im Internet gibt es nämlich ein gesetzlich geregeltes Widerrufrecht, das der Mann in diesem Fall geltend machen wollte. Das Gericht musste also feststellen, ob Dienste der Erotikszene in den Bereich Freizeitdienstleistungen fallen und von der Regelung erfasst werden oder nicht.
Das Stuttgarter Gericht folgte der Argumentation des Betroffenen nicht und verurteilte ihn zur Zahlung der knapp 13 Euro. Zusätzlich muss der Mann auch die Gerichtskosten tragen, die sich auf eine dreistellige Summe belaufen.